Die ersten grünen Blattspitzen schauen aus den angeschwollenen Blattknospen an mindestens drei Stellen der Pflanze hervor.
Die ersten Blätter sind an mindestens drei Stellen des zu beobachtenden Objekts vollständig entfaltet, entrollt, und bis zum Blattgrund bzw. Blattstiel ganz aus der Blattanlage herausgeschoben, so dass sie zwar schon ihre endgültige Form, aber noch nicht die endgültige Größe haben.
Bei der Lärche beginnen sich die zunächst bis zur Spitze geschlossenen Nadelbüschel an mindestens drei Stellen zu spreizen.
Beim Maitrieb der Fichte sind die erste Knospen an mindestens drei Stellen des zu beobachtenden Objekts aufgerissen und die Hülle im Abfallen begriffen. Die frischen hellgrünen Nadeln sind noch gebündelt, nicht gespreizt.
Erste Blüten sind vollständig an mindestens 3 Stellen des zu beobachtenden Objekts geöffnet, so dass die Staubgefäße (Antheren) zwischen den entfalteten Blütenblättern sichtbar sind und Pollen abgegeben. Bei den Kätzchenträgern und den Gräsern, die keine Blütenblätter von gewöhnlichem Aussehen haben, müssen die Antheren heraushängen und stäuben. Das Heraushängen der Antheren geschieht im Allgemeinen schon ein bis drei Tage vor dem Stäuben (Öffnen der Antheren), also nicht zu früh eintragen.
Das Stäuben kann gut festgestellt werden, indem man mit dem Finger gegen die Kätzchen schnippt oder mit einem dunklen Gegenstand, zum Beispiel einem Stück Holz oder schwarzem Papier, leicht gegen die Kätzchen schlägt, wodurch sich Pollen am Gegenstand zeigt.
Erste Reife von normalen, gesunden Früchten an mindestens 3 Stellen des zu beobachtenden Objekts.
Bei saftigen Früchten bspw. Vogelbeere ist dies der Zeitpunkt der vollständigen und endgültigen Verfärbung. Beim Schwarzen Holunder ist der Beginn der Fruchtreife, wenn alle Beeren der am weitesten entwickelten Dolde verfärbt sind.
Bei trockenhäutigen Früchten wie der Rosskastanie und der Buchecker der Zeitpunkt des spontanen Aufplatzens der Hülle und des Abfallens der Samen. Die Samen müssen also ohne Hülle zu Boden fallen.
Über die Hälfte aller Blätter am Beobachtungsort, die bereits gefallenen mitgerechnet, sind bereits verfärbt. Die Laubverfärbung muss an zahlreichen Bäumen beobachtet werden. Vergilbungserscheinungen der Blätter und Auftreten von Dürrelaub als Folge von Trockenheit und Hitze und auf extrem trockenen Standorten gelten nicht als herbstliche Laubverfärbung, zumal sie schon ab Juni/ Juli einsetzen können. Letztere können unter Bemerkungen auf einem beigefügten Blatt erwähnt werden.
Der Tag an dem Laubbäume und -sträucher oder Lärche über 50% kahl sind, ist das Beobachtungsdatum für Blatt- oder Nadelfall.